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Über die DSO

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale
Organspende. Sie organisiert alle Schritte des Organspendeablaufs von der Mitteilung eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren.


 

Aufgaben und Ziele

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.​​

Im Krankenhaus 

Mehr über Aufgaben und Ziele

Organisationsstruktur der DSO

Die DSO hat sieben Regionen in Deutschland gebildet. Der Sitz der Hauptverwaltung und des Vorstandes ist Frankfurt am Main. Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der DSO. Er bestellt den Vorstand und über​wacht dessen Tätigkeit.

Die DSO im Überblick​

 

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der DSO. Er bestellt den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit.

Stiftungsrat

 

Vorstand

Der Vorstand zeichnet für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung verantwortlich.

Vorstand

 

Bundesfachbeirat

Die Arbeit der DSO wird durch einen verpflichtenden Bundesfachbeirat unterstützt. Er berät die DSO in fachmedizinischen und wissenschaftlichen Fragen.

Bundesfachbeirat

 

Regionale Fachbeiräte

Jede Region hat einen
Fachbeirat. Er besteht aus 
Vertretungen der regionalen
Transplantationszentren, der
Landesärztekammern, der
gesetzlichen Krankenversicherer
und der Krankenhäuser.

 

Rechtlicher Rahmen

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das Transplantationsgesetz verpflichtet die Bundesländer, Regelungen (Gesetz oder Verordnung) auf Landesebene zu erlassen. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zu einzelnen Bereichen der Transplantationsmedizin, die sich am Stand der medizinischen Wissenschaft orientieren.

TPG    Landesausführungsgesetze    ​Richtl​inien

Finanzierung der DSO

Die Finanzierung der Aufgaben der DSO erfolgt durch ein Budget, das jährlich, prospektiv mit den Auftraggebern der DSO (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer) und im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verhandelt wird.

Mehr üb​er die Finanzierung der DSO

Forschung im Labor 
 

Wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch

Zur Förderung und Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin beteiligt sich die DSO auf nationaler sowie auf internationaler Ebene regelmäßig an Projekten und Erfahrungsaustauschen.

Mehr Informationen


Forschung im Labor 

DSO-Jahreskongress

Der medizinische Fachkongress richtet sich vor allem an ärztliche und pflegende Mitarbeitende von Intensivstationen, Transplantationsbeauftragte, Transplantationsmedizinerinnen und -mediziner und alle, die nach dem Transplantationsgesetz die Verantwortung für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende tragen.
Der DSO-Jahreskongresses bietet praxisorientierte Vorträge, Wissensaustausch und Diskussionen rund um die Themen Organspende und Transplantation.

Zum DSO-Jahreskongress​


Spenden an die DSO

Die DSO verwendet Spenden, um die öffentliche Gesundheitspflege im Bereich der Organspende sowie der Organtransplantation weiter zu fördern.

Mehr Informationen über Spendemöglichkeiten


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(Optional, Mehrfachauswahl möglich)

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