Das Gesamtbudget der DSO für das Jahr 2026 besteht aus den folgenden Komponenten:
- Organisationspauschale (Finanzierung der DSO sowie der Regionalgliederungen)
- Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (Finanzierung der Organentnahme)
- Flugpauschale (Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug)
- Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
- Finanzierungspauschale für die Maschinenperfusion bei Nieren von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien
- Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
- Transplantationsregister
- Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst
Für die Berechnung der Pauschalen werden für 2026 insgesamt 3.340 transplantierte Organe unterstellt.
Einzelpauschalen
Die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs zur Transplantation beträgt 15.911 Euro je transplantiertes Organ.
Pauschale Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser
Sie wird durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkuliert. Für das Jahr 2026 beträgt diese Pauschale 8.189 Euro je transplantiertes Organ.
Flugpauschale
Die Erstattung der Flugtransportkosten für extrarenale Organe erfolgt mit einer Pauschale von 20.143 Euro je transplantiertes Organ, für das im Jahr 2026 ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.
Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
Für das Jahr 2026 wird zur Finanzierung ein Gesamtbetrag in Höhe von 44 Mio. Euro bereitgestellt. Hieraus ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 11.279 Euro je transplantiertes Organ.
Im Zweiten TPG-Änderungsgesetz ist geregelt, dass den Entnahmekrankenhäusern die Kosten erstattet werden sollen, die durch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten entstanden sind. Die Verteilung der Finanzmittel auf die Entnahmekrankenhäuser wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. In dieser Vereinbarung werden auch die Berichtspflichten der Transplantationsbeauftragten festgeschrieben.
Finanzierungspauschale für die Maschinenperfusion bei Nieren von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien
Gemäß der Richtlinie § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Nierentransplantation (RL BÄK Niere), welche am 19.01.2026 in Kraft getreten ist, ist für Nieren von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien für den Organtransport grundsätzlich ein hypothermes maschinengestütztes Organkonservierungsverfahren anzuwenden. Dies wird von der Koordinierungsstelle organisiert.
Die Erstattung der Kosten erfolgt für das Jahr 2026 mit einer Pauschale in Höhe von 2.424 Euro je transplantierter Niere, für die ein hypothermes maschinengestütztes Organkonservierungsverfahren angewendet wurde. Für das Jahr 2026 werden 710 Abrechnungsfälle unterstellt.
Finanzierungspauschale für den Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
Zur Führung der laufenden Geschäfte der Überwachungskommission, der Prüfungskommission sowie der gemeinsam betriebenen Vertrauensstelle haben GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingerichtet. Im Jahr 2026 beträgt die Finanzierungspauschale 485 Euro je transplantiertes Organ.
Transplantationsregister
Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Transplantationsregistergesetz (TxRegG) wurden der GKV-Spitzenverband, die DKG und die BÄK mit dem Aufbau eines Transplantationsregisters beauftragt. Mit dem Betrieb der Transplantationsstelle und der Vertrauensstelle werden zwei von den TPG-Auftraggebern unabhängige Institutionen beauftragt. Die Finanzierung des Transplantationsregisters wird über die DSO-Pauschale abgewickelt. Dadurch erfolgt die Finanzierung quasi als Transplantationsleistung und bezieht auch die privat Versicherten ein. Im Jahr 2026 beträgt die Finanzierungspauschale für das Transplantationsregister 149 Euro je transplantiertes Organ.
Finanzierung des neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes (NeuroKoRD)
Zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Feststellung des Hirntodes organisiert die DSO einen neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst. Für das Budget 2025 wird zur Finanzierung des NeuroKoRD ein Gesamtbetrag von 900.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierungspauschale 2026 beträgt 161 Euro je transplantiertes Organ.
Weitere Informationen zum Budget der DSO finden Sie auf der
Website des GKV-Spitzenverbandes
Download:
Schaubild zur Finanzierung