Auf Basis des Transplantationsgesetzes und hieraus resultierender Landesausführungsgesetze sind Krankenhäuser mit Intensivstationen verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Für diese Aufgabe müssen die Transplantationsbeauftragten qualifiziert sein.
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz, die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sowie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) haben es sich zum Ziel gesetzt, die Transplantationsbeauftragten der Entnahmekrankenhäuser in Rheinland-Pfalz optimal auf ihre Aufgabe vorzubereiten.
Ziel des Curriculums ist die Vermittlung sämtlicher Aspekte der postmortalen Organspende und Transplantation, von den gesetzlichen Grundlagen über Spendererkennung, Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbegleitung und Grundlagen der Organverteilung bis hin zur erfolgreichen Transplantation.