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Informationen für Transplantationsbeauftragte und Krankenhausverwaltungen

Fachinformationen 

TransplantationsbeauftragteVoraussetzungen für die Tätigkeit

Entnahmekrankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Die Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegenden brauchen für diese Aufgabe eine entsprechende fachliche Qualifikation.

Weitere Informationen

Unterstützungsangebote Qualifizierung und IT-Arbeitsmittel 

Die DSO bietet neu benannten sowie bereits erfahrenen Transplantationsbeauftragten
qualifizierte Fort- und Weiterbildungen sowie technische Hilfsmittel für die tägliche Arbeit an.

 

Fort- und Weiterbildungen

Die Veranstaltungen vermitteln grundlegendes sowie vertiefendes Fachwissen zur Organspende.

Fortbildungen

 

E-Learning

Mit dem online-Programm lassen sich spezifische Lerninhalte orts- und zeitunabhängig erarbeiten. 

E-Learning

 

DSO-TransplantCheck 

Das Tool hilft ​Transplantationsbeauftragten
bei der Analyse von Patientendaten. 

DSO-TransplantCheck

 

DSO.isys web​​​

Das Spenderinformationssystem der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

DSO.isys web


Weiteres Unterstützungsangebot:
DETECT, das Screeningtool für die frühe Spendererkennung. Es wurde von der Hochschulmedizin Dresden in Kooperation mit der DSO entwickelt.

 
 

Entnahmekrankenhäuser

Die Entnahmekrankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, mögliche Organspenden an die DSO zu melden. Die zuständige Landesbehörde benennt diese Krankenhäuser gegenüber der DSO. 

Weitere Informationen

Finanzierung

Für die Bestellung von Transplantationsbeauftragten sowie für verschiedene Leistungen, die im Rahmen einer postmortalen Organspende erbracht werden, bekommen Entnahmekrankenhäuser Finanzmittel über die DSO ausgezahlt.

Transplantationsbeauftragte    Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser

Finanzierung 
 

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