Der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) wird definiert als Zustand der unumkehrbar erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm). Dabei wird durch kontrollierte Beatmung und andere intensivmedizinische Maßnahmen die Herz- und Kreislauffunktion künstlich aufrechterhalten.
Ausführliche Informationen zur Todesfeststellung finden Sie im 3. Kapitel des »Leitfaden für die Organspende«.
Art der Hirnschädigung, die zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall führen kann
Mit dem irreversiblen Hirnfunktionsausfall ist der naturwissenschaftlich-medizinische Tod des Menschen festgestellt.
Bei der Behandlung von Patienten mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung kann es zu einer intensivmedizinisch oder neurochirurgisch nicht zu beeinflussenden intrakraniellen Drucksteigerung kommen, die zu einem zunehmenden Funktionsausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms führt.
Der Nachweis des Todes erfolgt gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz und ist Aufgabe des Krankenhauses. Dieses veranlasst die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls durch eigene Ärzte oder durch konsiliarische Hinzuziehung geeigneter Ärzte.
Die klinische Untersuchung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss von zwei Ärzten, die nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sind, unabhängig voneinander erfolgen, so das Transplantationsgesetz. Die folgenden Qualifikationsanforderungen müssen gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer erfüllt sein:
Die diagnostischen Voraussetzungen sowie die klinischen und die ergänzenden apparativen Untersuchungsbefunde müssen mit Datum und Uhrzeit sowie den Namen der untersuchenden Ärzte dokumentiert werden.
Die abschließende Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss immer durch zwei Ärzte dokumentiert werden.
Für die Todesfeststellung sind die Unterschriften beider Ärzte auf dem abschließenden Protokollbogen zu leisten. Die Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist mit der zweiten Unterschrift des letzten Untersuchungsgangs abgeschlossen.
Unabhängig vom Protokoll zur Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls muss die amtliche Todesbescheinigung ("Leichenschauschein") ausgefüllt werden. Datum und Uhrzeit des festgestellten Todes sind mit den Angaben im Protokoll zur Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls identisch.
Ausführliche Fachinformationen für ärztliches und pflegerisches Personal auf Intensivstationen
Kompaktinformationen zur Organspende
4. Aktualisierung Stand: März 2018
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Richtlinie der Bundesärztekammer zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Hier finden Sie auch die Grafiken zum Ablauf der Diagnostik.
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