In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Transplantationen weltweit ständig angestiegen. Die Übertragung von Organen ist heute eine erfolgreiche und etablierte Therapie. Menschen mit Nierenversagen bietet ein neues Organ die Möglichkeit zu einem Leben mit weniger Einschränkungen. Für Patienten, deren Leber, Lunge oder Herz endgültig versagt, ist eine Transplantation derzeit die einzige Behandlungsmöglichkeit.
Aber jede Transplantation birgt auch Risiken für den Empfänger. Mit dem neuen Organ können Krankheiten übertragen werden. Diese Risiken müssen durch die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards minimiert werden. Dabei darf nicht übersehen werden, dass das größte Risiko für die Menschen auf der Warteliste der deutliche Mangel an Spenderorganen ist.
Entsprechend dem Transplantationsgesetz hat die Bundesärztekammer im Jahr 2001 eine Richtlinie für die „Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und –übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erlassen. Danach sind das reibungslose Zusammenwirken aller Beteiligten und die Begleitung von transplantierten Patienten über längere Zeit hinweg nach erfolgter Transplantation (Follow up) Voraussetzungen, um die Qualität des Transplantats und der Transplantation beurteilen zu können.
In Deutschland existiert eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung von Transplantationen unter anderem durch Arbeiten im Rahmen der internationalen Collaborative Transplant Study (CTS) mit hoher Beteiligung deutscher Zentren sowie bei der DSO und bei Eurotransplant.
Im Jahr 2010 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte Organe verabschiedet. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte im "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes", das am 1. August 2012 in Kraft trat.
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