Die Medizin kann schwerkranken Menschen durch eine Organtransplantation die Chance auf ein neues Leben eröffnen. Vorausgesetzt, es gibt
genügend Menschen, die zu einer Organspende bereit sind. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, eine
Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.
Was wird gespendet?
Auf dem Organspendeausweis kann jeder seine Erklärung zur Organspende für den Todesfall schriftlich dokumentieren. Sie können einer
Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen oder die Spende beschränken: entweder bestimmte Organe und Gewebe von der Spende
ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden. Außerdem ist es möglich, einer Spende generell zu widersprechen.
Wer entscheidet?
Wer die Entscheidung nicht selbst oder nicht sofort treffen will, kann sie auf eine andere Person übertragen, zum Beispiel auf den Ehepartner,
einen guten Freund oder eine sonstige Vertrauensperson. Um den eigenen Willen unmissverständlich auszudrücken, sollte nur eine der
fünf verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten angekreuzt werden. In der Zeile Anmerkungen/Besondere Hinweise können Sie
zum Beispiel eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll, etwa weil sie über ihre Entscheidung informiert ist, oder auf
eine Erkrankung hinweisen, die für die Spende von Bedeutung sein könnte.
Welche Organe?
Folgende Organe können derzeit nach dem Tod gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm
und Teile der Haut (Organe).
Welche Gewebe?
Folgende Gewebe können gespendet werden: Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes
und der Sehnen (Gewebe).
Altersgrenze?
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist erst
im Todesfall medizinisch zu beurteilen. Wichtig ist dabei nicht das kalendarische Alter des Spenders, sonders das biologische Alter seiner Organe
und Gewebe. Es ist deshalb nicht erforderlich, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und Gewebe spenden und dies
dokumentieren möchten.
Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig,
gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu
ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu.
(ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender
in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen
habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.
Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland?
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark,
Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er
nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt
ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass
jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des
Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.
Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche
Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen
Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt (s. u.) zum Organspendeausweis in neun Sprachen mitzuführen. Es
kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch herunter geladen werden. Dort
ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen
Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie hier.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de)