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Transplantationszentren

Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass Organe nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren übertragen werden dürfen.

Bei den Transplantationszentren handelt es sich um Einrichtungen einer chirurgischen Klinik mit einem oder mehreren Transplantationsprogrammen. Zu den Aufgaben der Zentren gehören die Führung der Wartelisten, Übertragung von Organen, Patientennachsorge, psychische Betreuung von Patienten vor und nach der Transplantation sowie die Dokumentation der Transplantations-Ergebnisse (Berichte nach §11 Abs. 5 TPG).

Bei den eingestellten Berichten handelt es sich um die Tätigkeitsberichte nach § 11 Abs. 5 TPG, in denen die Transplantationstätigkeit der Zentren in Zahlen dargestellt wird. Seit 2007 beinhalten die Tätigkeítsberichte auch die externe vergleichende Qualitätssicherung. Da die Qualität aus den Berichten nicht leicht abzulesen ist, bieten wir die nachfolgende Hilfestellung an.

Transplantationszentren in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit etwa 50 Einrichtungen, die für die Übertragung von Organen zugelassen sind. Organe, die transplantiert werden sind Niere, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm.

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