28.02.2008

Ermittlungen wegen vermeintlich falscher Behauptungen zur Vergütung der Hirntoddiagnostik eingestellt

Das vom Verband der Leitenden Krankenhausärzte e. V. (VLK) initiierte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die Vorstände der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wegen vermeintlich falscher Versicherung an Eides statt wurde am 21. Februar 2008 nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Zwischen der DSO und dem VLK war eine öffentliche und dann auch rechtliche Auseinandersetzung zur Vergütung der DSO bei der Hirntoddiagnostik entstanden. Die Stiftung verwahrte sich in dem Streit gegen die ehrverletzenden und unwahren Unterstellungen hinsichtlich der Abrechnung der Hirntoddiagnostik. Die Behauptungen des VLK haben mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wonach kein Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage durch die zuständige Staatsanwältin gesehen wurde, keinerlei rechtliche Stütze gefunden.

Aus Sicht der DSO können derart unnötige Debatten dem Ansehen der Organspende in der Öffentlichkeit schaden und zu einer erheblichen Verunsicherung sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch der breiten Bevölkerung beitragen. Dies gefährdet schließlich das Leben von schwer kranken Patienten, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Derzeit warten in Deutschland 12.000 Menschen auf eine Transplantation.