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28.02.2008
Ermittlungen wegen vermeintlich falscher Behauptungen zur Vergütung der Hirntoddiagnostik eingestellt
Das vom Verband der Leitenden Krankenhausärzte e. V. (VLK) initiierte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
gegen die Vorstände der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wegen vermeintlich falscher Versicherung an Eides statt wurde am
21. Februar 2008 nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Zwischen der DSO und dem VLK war eine öffentliche und dann auch
rechtliche Auseinandersetzung zur Vergütung der DSO bei der Hirntoddiagnostik entstanden. Die Stiftung verwahrte sich in dem Streit gegen
die ehrverletzenden und unwahren Unterstellungen hinsichtlich der Abrechnung der Hirntoddiagnostik. Die Behauptungen des VLK haben mit der
Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wonach kein Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage durch die zuständige Staatsanwältin
gesehen wurde, keinerlei rechtliche Stütze gefunden.
Aus Sicht der DSO können derart unnötige Debatten dem Ansehen der Organspende in der Öffentlichkeit schaden und zu einer
erheblichen Verunsicherung sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch der breiten Bevölkerung beitragen. Dies gefährdet
schließlich das Leben von schwer kranken Patienten, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Derzeit warten in Deutschland 12.000 Menschen
auf eine Transplantation.
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