Kölner Studie basiert auf fehlerhaften Daten nicht-medizinische Kriterien spielen keine Rolle bei Organvergabe
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weist den Vorwurf des SPD-Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbach und des SPD-Abgeordneten
Dr. Wolfgang Wodarg entschieden zurück, nach der Privatpatienten bei der Organvergabe angeblich bevorzugt würden. Prof. Dr. Günter
Kirste, medizinischer Vorstand der DSO, kritisiert die unverantwortliche Vorgehensweise, aufgrund einer falschen Datenbasis ungeprüft
Fehlinterpretationen zu verbreiten und damit die Menschen zu verunsichern. Er wirft den beiden Politikern vor, sich auf Kosten der Patienten auf
der Warteliste in der Öffentlichkeit zu profilieren, anstatt mit der DSO und anderen Institutionen um eine sachliche Aufklärung bemüht
zu sein.
Aufgrund eigener nachprüfbarer Datenanalysen, die sich ausschließlich auf die Abrechnung der Transplantationen nach postmortaler Spende
mit den Krankenkassen beziehen, kommt die DSO zu ganz anderen Ergebnissen. In den Jahren 2004 bis 2007 liegt danach der Anteil der Privatversicherten
jeweils knapp unter dem Marktanteil der Privaten Krankenversicherungen von rund 10 Prozent. Die Selbstzahler wurden dabei in die Rubrik der
Privatversicherten gerechnet. Den höchsten Prozentsatz an Privatversicherten gab es mit 9,2 Prozent im Jahr 2004 und den niedrigsten von
7,5 Prozent in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres. Die Jahre 2005 und 2006 liegen bei einem Anteil von rund 8,2 Prozent.
Die Studie des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln basiert auf Zahlen der Transplantationszentren,
die die DSO auf ihrer Internetseite publiziert hatte. Nachdem die ersten Vorwürfe aufgrund der Zahlen in den veröffentlichten Berichten
der Transplantationskliniken laut wurden, hatte die DSO gemeinsam mit Eurotransplant und den Kliniken umgehend die Zahlen überprüft und
festgestellt, dass die Daten aufgrund der unterschiedlichen Zuordnungen in Privat- und Kassenpatienten nicht valide sind. Wie sich herausstellte,
wurden insbesondere Patienten mit privater Zusatzleistung und Rentner zum Teil bei den Privatversicherten eingeordnet.
Unverständlich ist den DSO-Vorständen, dass immer noch mit diesen offensichtlich falschen Daten argumentiert wird. In diesem Zusammenhang
erklärt Dr. Thomas Beck, kaufmännischer Vorstand der DSO, dass die Stiftung zwar für die Veröffentlichung der Berichte aus den
Transplantationszentren verantwortlich sei, deren Richtigkeit jedoch nicht überprüfen könne. Die Berichtspflicht sei im
Transplantationsgesetz nach § 11 festgelegt. Allerdings gebe es bis dato keine näheren Definitionen zum Versichertenstatus. Gemeinsam mit ihren
Vertragspartnern, den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeite die
DSO zurzeit eine genaue Definition zur Einordnung der Versicherten. Wir müssen zukünftig eine vergleichbare Datenbasis aller Kliniken
haben, damit einerseits Fehlinterpretationen vorgebeugt wird und andererseits eine genaue Prüfung der Entwicklung möglich ist, so Beck.
Die Koordinierungsstelle kritisiert die Behauptungen und Forderungen der SPD-Politiker aufs Schärfste und wirft ihnen vor, die
Organspendebereitschaft mit ihren Fehlinterpretationen und absurden Forderungen nachhaltig zu beschädigen. 12.000 Menschen warten auf ein
lebensrettendes Organ, drei davon sterben täglich, weil es nicht genügend Organspenden gibt. Anstatt falsche Behauptungen zu verbreiten,
sollten wir gemeinsam durch mehr Aufklärung und mehr Transparenz die Spendebereitschaft innerhalb der Bevölkerung erhöhen,
so Kirste.
Die DSO ist seit Juli 2000 die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende. Sie stimmt die Zusammenarbeit zwischen den rund 1.400
Krankenhäusern und 50 Transplantationszentren in Deutschland ab. Derzeit warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein neues Organ.
Jährlich können nur rund 4.000 Transplantationen durchgeführt werden, da es zuwenig Spenderorgane gibt.