Die Transplantationszentren nehmen die Patienten, die ein Organ benötigen und transplantiert werden können, auf Wartelisten auf.

Nicht alle Patienten, die ein neues Organ benötigen, können auf eine Warteliste aufgenommen werden. Ist das Risiko der Transplantation und ihrer Nachbehandlung zu hoch und sind die Erfolgsaussichten schlecht, so wird der Eingriff nicht in Betracht gezogen. Nach dem Transplantationsgesetz sind die Ärzte verpflichtet, Gründe für oder gegen die Aufnahme auf die Warteliste zu dokumentieren und dem Patienten mitzuteilen. Sie müssen dabei den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Aufnahme in die Warteliste zu folgen.

In diesen Richtlinien sind für jedes Organ Gründe für die Ablehnung der Aufnahme auf die Warteliste aufgelistet. Wenn gleichzeitig die Indikation zur Durchführung der Transplantation eines weiteren Organs vorliegt, gelten die in den Richtlinien genannten Kontraindikationen nur eingeschränkt.

Die Transplantationszentren geben die erforderlichen Patientendaten weiter an die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) in Leiden, Niederlande.