Organspende ist eine Aufgabe der Gesellschaft – und eine gemeinsame Aufgabe im Gesundheitswesen. In Deutschland warten rund 12.000 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan; im Jahre 2009 konnten 4.709 Organe transplantiert werden. Die Kluft zwischen dem Bedarf an Organen und den realisierten Transplantationen ist groß.
Die Voraussetzungen für eine Organspende sind
die Feststellung des Hirntodes,
die Einwilligung des Verstorbenen oder – stellvertretend – seiner Angehörigen.
Gespendet und transplantiert werden Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und Knochen.